Allgemeine Wettspielbedingungen des
Golf Club Hardenberg e.V.

 

  1. Generelle Spielbedingungen

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V., den jeweiligen Ausschreibungen und den Platzregeln des GC Hardenberg e.V. sowie den Sonderplatzregeln. Das Wettspielwird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet

  1. Abspielzeit (Regel 5.3 Anmerkung)

Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:

Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
Zählspiel: 2 Strafschläge am ersten Loch

Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation

Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter, je nachdem, welche später liegt.

  1. Stechen (Zählspiel)

Die Form des Stechens wird in der Ausschreibung des Wettspiels festgelegt. Wenn keine Festlegung in der Ausschreibung festgelegt wurde, dann werden bei gleichem Ergebnis die letzten 9,6,3,1 Löcher (Auswahl schwerste /leichte Löcher nach Course-Rating) gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird nach Vorgabe gestochen, danach durch Losentscheid.

  1. Course Rating-Ausgleich

Wird innerhalb eines Wettspiels von verschiedenen Abschlägen gespielt, wird für die Brutto-Wertung ein CR-Ausgleich durchgeführt. Das Verfahren gilt sinngemäß auch für Vierer.

  1. Elektronische Hilfsmittel

Die Verwendung elektronischer Hilfsmittel ist in entsprechender Anwendung der Regel 4.3 zulässig.

  1. Unangemessene Verzögerung/ Langsames Spiel (Regel 5.6a)

Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr als die Richtzeit benötigt, so kann die Spielergruppe ermahnt werden. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, kann der Spielergruppe mitgeteilt werden, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet ein Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 angesehen.

Strafe für Verstoß:

Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust

2. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Strafschlag

2. Verstoß: 2 Strafschläge

3. Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

Auf Regel 5.6 wird hingewiesen.

  1. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7 Anmerkung)

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 5.7b nicht gerechtfertigt ist.

    • Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr:
      Ein langer Signalton einer Sirene.
    • Signal für normale Spielunterbrechung nach Regel 5.7:
      Wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne einer Sirene.
    • Signal für Wiederaufnahme des Spiels:
      Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene.

Anmerkung:

Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers - Regel 5.7.

  1. Sponsorenturniere

Bei Sponsorenturnieren kann der jeweilige Sponsor festlegen, dass für den Gewinn eines Preises eine Mindestanzahl an vorgabenwirksamen Wettspielen in einem festgesetzten Zeitraum von den jeweiligen Spielern gespielt wurde.

  1. Fahren/Mitfahren in Golfwagen o.ä. Fahrzeugen

Die Spielleitung ist berechtigt, für einzelne Turniere die Benutzung von Golf Carts auszuschließen. In begründeten Einzelfällen kann die Spielleitung hiervon Ausnahmen zulassen.

  1. Caddies / elektrische Golfkarren Regel 10.3

Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden. Bei Jugendwettspielen sind nur jugendliche Caddies erlaubt.

  1. Gemeldete Spieler / Startgebühren

Nach dem Meldeschluss für ein Turnier (in der Regel 48 Stunden vor Beginn des Turniers) ist jeder bis dahin gemeldete Spieler zur Zahlung der Startgebühr verpflichtet, unabhängig ob er an dem Wettspiel teilnimmt oder nicht.

  1. 9-Loch vorgabenwirksame Wettspiele

In Abweichung von der Regel 5.2b wird Teilnehmern der AFTER WORK-Turniere das Üben auf dem Wettspielplatz am Turniertag erlaubt.

Abgebrochene 18-Löcher-Wettspiele dürfen nicht nachträglich zu vorgabenwirksamen Neun-Löcher-Wettspielen erklärt werden. Siehe auch Ausschreibung (EDS Runde).

  1. EDS-Runden

Extra Day Scores sind über 9 oder 18 Löcher vorgabenwirksam und können von Spielern der Handicap-Klassen 2-6 gespielt werden. Siehe auch Ausschreibung (EDS Runde).

  1. Beendigung von Wettspielen (Regel 5.3b)

Zählwettspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.

Lochwettspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet.

  1. Änderungsvorbehalt

Die Spielleitung hat das Recht, in begründeten Fällen bis zum 1.Start

    • die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
    • die festgelegten Startzeiten zu ändern,
    • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlichen Umstände zulässig.

  1. Doping:

Es besteht Dopingverbot. Das Nähere regeln DGV-Satzung und DGV-Verbandsordnungen.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

  1. Verhaltensrichtlinien

Der Golf Club Hardenberg e.V. hat Richtlinien für das Verhalten auf dem Golfplatz erlassen. Auf diese wird besonders hingewiesen. Sie sind sowohl Bestandteil dieser „Allgemeinen Wettspielbedingungen“ als auch der „Allgemeinen Spielordnung“.

Der Sportausschuss 15.05.2023