Allgemeine
SPIELORDNUNG
Golf ist ein Sport, der sich nach Verhaltensrichtlinien (bislang Etikette genannt) und den gültigen Golfregeln richtet, die durch den Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews und den deutschen Golfverband vorgegeben ist.
Für den Golf Club Hardenberg gilt folgende
ALLGEMEINE SPIELORDNUNG
Spielberechtigung
- Die Berechtigung zum uneingeschränkten Spielen auf den 18-Loch Plätzen des Golf Club Hardenberg e.V. (in der Folge kurz: GCH) setzt eine Mitgliedschaft im GCH oder in einem anderen anerkannten in- oder ausländischen Golf Club voraus. Gastspieler benötigen eine Stammvorgabe von -54, um gegen Greenfee ein Spielrecht zu erlangen.
- Die Benutzung von Public-Course, Driving-Range, Putting- und Pitching-Grüns ist jeder Person gestattet, sofern diese den Übungsbetrieb der Mitglieder des GCH nicht beeinträchtigt.
- Kinder unter acht Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener auf dem Golfplatz und dem Golfgelände aufhalten.
- Das Spielen der Golfplätze setzt eine Reservierung und Anmeldung im Servicecenter voraus. Hierzu haben Gäste im Service Center eine Greenfeekarte zu lösen. Eine Anmeldung der Mitglieder hat in Form der Buchung einer Startzeit und deren Bestätigung bis spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn zu erfolgen.
- Sollte eine reservierte Startzeit nicht oder nicht komplett genutzt werden können, muss diese umgehend storniert werden. Ein wiederholter Verstoß hiergegen kann den zeitweiligen Verlust von Startzeiten oder zeitweiligen Ausschluss vom Reservierungssystem zur Folge haben.
II. Hausrecht
- Der GCH übt sein Hausrecht auf der gesamten Golfanlage (Clubhaus, Nebengebäude und Plätze) durch den Vorstand, das Clubmanagement oder dessen Beauftragte aus. Hinweise und Mitteilungen dieser Personen sind daher zu befolgen.
- Zur Durchführung von Greenfee-Kontrollen, Kontrollen des Spieltempos und Einhaltung der Verhaltensregeln sowie der Allgemeinen Spielordnung hat die Geschäftsführung Marschalls eingesetzt. Den Anweisungen der Marschalls ist Folge zu leisten. Die Marschalls sind bei Verstößen berechtigt, Strafen bis hin zu Platzverweisen auszusprechen.
III. Sicherheit von Spielern und Platzarbeitern
- Für die Sicherheit der Spieler und der Platzarbeiter ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bitte nehmen Sie Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern auf, damit keine Gefahrensituationen entstehen können. Spielen Sie Ihren Ball in keinem Fall, wenn sich in Reichweite ihres Schlages Spieler oder Platzarbeiter befinden, mit denen zuvor keine Verständigung stattgefunden hat.
- Die Platzpflege hat grundsätzlich das Vorrecht vor dem Spieler.
- Das Spielen während eines Gewitters oder sonstigen Unwetter ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet und erfolgt bei Zuwiderhandlung auf eigene Gefahr.
IV. Verhaltensrichtlinien
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Mit dem Trolley über das Vorgrün zu fahren.
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen.
- Einen Schläger in Richtung Golfbag zu werfen.
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
- Bestimmte Bereiche des Platzes sind durch entsprechende Beschilderungen als Biotope ausgewiesen. Das Betreten dieser Bereiche ist ganzjährig untersagt.
- Zäune, die durch Beschilderungen gegen Übersteigen ausgewiesen sind, dürfen nicht überstiegen werden.
Strafe für einen Verstoß hiergegen:
- Erster Verstoß – Ein Strafschlag
- Zweiter Verstoß – Grundstrafe
- Dritter Verstoß – Disqualifikation/Platzverweis
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Absichtliches erhebliches Beschädigen des Grüns.
- Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Ausgrenzen zu versetzen.
- Einen Schläger in Richtung und Nähe eines anderen Spielers oder Zuschauers werfen.
- Andere Spieler absichtlich während eines Schlages abzulenken.
- Lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegen zu lassen.
- Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
- Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
- Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
Strafe für einen Verstoß hiergegen: Disqualifikation
Die Strafe für schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung verhängt.
Zudem gilt:
- Probeschläge auf den Abschlägen sind zu vermeiden.
- Eine auf dem Grün befindliche Pitchmarke sollte auch beseitigt werden, wenn ein Spieler sie nicht selbst verursacht hat.
- Bags, Trolleys und E-Carts sollen immer in Richtung des nächsten Abschlages abgestellt werden.
- Mobiltelefone müssen auf lautlos eingestellt werden, um andere Golfspieler nicht zu stören.
- Zigarettenkippen gehören nicht auf die Spielbahnen. Rauchende haben einen Aschenbecher mit sich zu führen. Eine Entsorgung der Zigarettenstummel auf dem Golfgelände ist untersagt.
Ein Verstoß hiergegen kann mit einer Strafe für Fehlverhalten sanktioniert werden.
V. Golfausrüstung
- Das Spielen mehrerer Personen aus einer Golftasche ist untersagt.
- Das Mitnehmen oder Spielen mit Driving-Range Bällen ist verboten.
- Zuwiderhandlungen können zum Verlust des Spielrechts führen.
VI. Kleiderordnung
- Auf den Golfplätzen wird dem Golfsport angemessene Bekleidung akzeptiert. Hierzu zählt traditionelle Golfbekleidung ebenso, wie moderne für den Golfsport bestimmte Golfbekleidung. Dies gilt auch für Kopfbedeckungen. Die Kleidung sollte in ordentlichem Zustand sein und ordentlich getragen werden.
- Golfschuhe sollen Softspikes oder Noppen aufweisen.
- Die Bekleidungsordnung gilt für Spieler, Caddies und begleitende Personen. Ihre Einhaltung wird überprüft und umgesetzt.
VII. Spielgruppen, Durchspielen und Vorrecht auf dem Platz
- Mehr als vier Spieler je Spielgruppe (Flight) sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Ausnahmen genehmigen der Vorstand oder das Clubmanagement bzw. von ihm dazu ermächtigte Personen.
- Schnelleren Spielgruppen ist grundsätzlich unaufgefordert Gelegenheit zum Durchspielen zu geben, unabhängig davon, ob die Spielgruppe größer oder kleiner ist. Wochentags haben in der Regel schnellere Spielgruppen zu zweit unaufgefordertes Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu dritt oder zu viert. Spielgruppen zu dritt haben wiederum Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu viert. An Freitagen, Wochenenden und Feiertagen sollen sich die Spieler zu Dreier- oder Viererspielgruppen zusammenschließen. Ein unaufgefordertes Durchspielrecht für kleinere Partien gibt es am Wochenende nicht. Ein Durchspielrecht für jedwede Gruppe ergibt sich aber, sobald eine Spielgruppe den Anschluss an die davor spielende Gruppe um mindestens eine Spielbahn verloren oder mit dem Suchen nach Bällen begonnen hat, und die nachfolgende Spielgruppe, gleich welcher Größe, aufgelaufen ist. Den Anweisungen der Starter und der Marshalls ist Folge zu leisten.
- Einzelspielern muss kein Durchspielrecht eingeräumt werden. Insbesondere an Wochenenden sollten sich Einzelspieler mit anderen Einzelspielern oder Gruppen zusammenschließen. Während der Woche sollen größere Spielgruppen nachfolgende Einzelspieler zum Mitspielen auffordern oder der Spielsituation entsprechend das Durchspielen ermöglichen.
VIII. Platzsperre und Turniertage
- Sperrzeiten werden an der Infotafel vor dem Clubhaus veröffentlicht und sind aus den aktuellen Informationen auf der Homepage des GCH zu entnehmen.
- Die Nichtbeachtung dieser Sperrzeiten kann zu Sanktionen führen.
- Die Spielfolge im Anschluss an ein Turnier wird über die Startzeit oder einen Starter geregelt.
IX. Haftung
- Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten Verantwortlicher des Clubs.
- Im Rahmen einer Gruppenhaftpflicht sind alle Nutzungsberechtigten und Besucher der Golfanlage gegen bestimmte Gefahren subsidiär versichert. Eine Haftung des Golf Clubs für Schäden, die einem Benutzer oder einem Besucher entstehen können, jedoch über den vereinbarten Versicherungsumfang hinausgehen, oder durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, ist ausgeschlossen. Für solche Schäden ist von Seiten des Benutzers eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
X. Sanktionierung
Verstöße gegen diese Allgemeine Spielbestimmungen können Strafen nach den DGV-Regeln und nach den Allgemeinen Wettspielbedingungen nach sich ziehen sowie zu Platzsperre führen.